Satzung und Vorstand
Die Satzung des Kinderhaus Berlin-Mitte e.V. – Träger für Erziehungshilfe ist die Verfassung unseres Vereins. Sie legt seinen Zweck, Aufgaben, Rechte und Verantwortlichkeiten des Vereins fest.
Eine Abschrift der Satzung vom 6. April 2006 stellen wir als Download zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass in dieser ersten Satzung keine Aktualisierungen vorgenommen werden. Das Original ist im Vereinsregister einsehbar.
Der Kinderhaus Berlin-Mitte e. V. – Träger für Erziehungshilfe wird von
einem Vorstand geführt.
Vorsitzender des Vorstands ist Marian Engel,
1. stellv. Vorsitzende Bettina Passing und
2. stellv. Vorsitzende Ines Meyer.